Aktuelle Informationen
100 Tage nach der Einführung von TARDOC lässt sich eine erste Zwischenbilanz ziehen. Der Start verlief in den meisten Arztpraxen bemerkenswert gut. Insbesondere die Hersteller von Praxisinformationssystemen waren vorbereitet, sodass Praxen ab dem ersten Tag im Jahr 2026 ihre Leistungen erfassen und korrekt verrechnen konnten. Demgegenüber sahen sich Spitäler mit deutlich komplexeren Ausgangsbedingungen konfrontiert.
Auch die Versicherer standen vor erheblichen Herausforderungen. Die Einführung eines neuen Tarifsystems nach über zwei Jahrzehnten stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bestehende Prüf-, Abrechnungs- und Controllingprozesse dar. Rückblickend ist jedoch positiv festzuhalten, dass Versicherer von Beginn an in der Lage waren, eingehende Rechnungen nach TARDOC und ambulanten Pauschalen zu prüfen und zu vergüten.
Trotz insgesamt guter Erfahrungen steht die eigentliche Bewährungsprobe noch bevor. Die Versicherer werden ihre Prüfsysteme weiter verfeinern, wodurch unterschiedliche Interpretationen zu erwarten sind. Gleichzeitig wird die praktische Anwendung entscheidend: im Vergleich zum Facharztkollektiv und hinsichtlich der korrekten sowie vollständigen Abrechnung der Leistungen.
Im Rahmen eines Audits analysiert die PraxisExperts AG zentrale Aspekte wie den Abgleich erbrachter Leistungen mit den fakturierten Tarifpositionen, die korrekte Tarifanwendung sowie Optimierungspotenziale. Ergänzend bieten wir Best Practices, Anpassungsvorschläge und kompakte Schulungen für Praxisteams.
Wir bieten Ihnen eine praxisspezifische Unterstützung, damit Sie eine erfolgreiche Implementierung von TARDOC und Pauschalen sicherstellen können.
Seit dem 1. Januar 2026 werden ärztliche Leistungen in der Arztpraxis und im Spital über TARDOC und Ambulante Pauschalen abgegolten. Die Umstellung führt bei vielen Arztpraxen und Spitälern zu Unsicherheiten, z.B.:
Die Unsicherheiten und eine nicht korrekte Implementierung kann im Nachgang zu vielen Rückweisungen, zu wenig verrechneten Leistungen oder im schlimmsten Fall zu Rückforderungen führen. Es ist deshalb wichtig, dass im 1. Semester 2026 die erbrachten Leistungen und verrechneten Tarifpositionen kritisch hinterfragt und durch ein Tarifexperte überprüft werden. PraxisExperts AG ist dafür genau der richtige Ansprechpartner für Sie!
Im Rahmen eines Audits analysieren wir folgende Aspekte:
Wir bieten Ihnen konkrete und praxisspezifische Unterstützung bei der herausfordernden Tarifumstellung an.
Mit dem neuen Jahr ist TARMED definitiv Geschichte TARDOC sowie die ambulanten Pauschalen lösen den bisherigen Tarif ab und ebnen den Weg für ein dynamischeres System mit jährlich geplanten Anpassungen.
Die PraxisExperts AG steht Ihnen auch in den kommenden Jahren als verlässlicher Partner für eine korrekte und vollständige Verrechnung Ihrer erbrachten Leistungen zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer TARDOC-Implementierung Anfang 2026. Ein frühzeitiger Review schafft Sicherheit, dass Ihre Leistungen tarifkonform abgebildet sind und Optimierungspotenziale rechtzeitig erkannt werden.
Wir wünschen Ihnen einen guten Jahreswechsel und ein erfolgreiches 2026 mit TARDOC!
Die Ära TARMED endet in wenigen Tagen. Nach 22 Jahren tritt ein grundlegender Wandel im ambulanten Tarifsystem ein: TARDOC sowie die ambulanten Pauschalen lösen den bisherigen Tarif ab und ebnen den Weg für ein dynamischeres System mit jährlich geplanten Anpassungen.
Noch bevor TARDOC offiziell in Kraft tritt, arbeitet die OAAT AG bereits an der Version 2027, welche im kommenden Frühling der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Damit zeichnet sich ab, dass es künftig weniger tarifarische Beständigkeit geben wird als unter TARMED – gleichzeitig entsteht jedoch die Chance, neue medizinisch-technische Leistungen schneller und sachgerechter im Tarif abzubilden.
Die ersten Jahre des neuen Tarifsystems sollten gezielt genutzt werden, um bestehende Fehlanreize sowie nicht sachgerechte Abbildungen medizinischer Leistungen, insbesondere im Bereich der ambulanten Pauschalen, zu identifizieren und zeitnah zu korrigieren.
Die PraxisExperts AG steht Ihnen auch in den kommenden Jahren als verlässlicher Partner für eine korrekte und vollständige Verrechnung Ihrer erbrachten Leistungen zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer TARDOC-Implementierung Anfang 2026. Ein frühzeitiger Review schafft Sicherheit, dass Ihre Leistungen tarifkonform abgebildet sind und Optimierungspotenziale rechtzeitig erkannt werden.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Endspurt bei der TARDOC-Implementierung sowie einen guten Jahreswechsel.
In weniger als 60 Tagen tritt der TARDOC und die Ambulanten Pauschalen in Kraft. Heute hat der Bundesrat den Antrag der Tarifpartner betreffend die wichtigen Anpassungen per 1. Januar 2026 genehmigt. Der Entscheid des Bundesrates trägt damit bei, dass ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich ab dem 1. Januar 2026 sachgerechter vergütet werden als in der ursprünglich genehmigten Fassung vom 30. April 2025. Die genehmigten Anpassungen umfassen:
Gerade der vierte und fünfte Punkt werden massgeblich für eine sachgerechtere Vergütung der erbrachten Leistungen und damit auch die Qualität der Patientenbehandlung positiv beeinflussen.
Per 1. Januar 2026 treten also die Tarifversionen TARDOC 1.4c und Ambulante Pauschalen 1.1c in Kraft.
Der Start des neuen Tarifsystems TARDOC rückt näher – in nur noch 86 Tagen (Stand heute) tritt per 1. Januar 2026 eine der grössten Veränderungen in der ambulanten Tarifierung in Kraft. Die PraxisExperts AG hat in den vergangenen Monaten intensiv dazu beigetragen, Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachpersonen optimal auf diesen Wechsel vorzubereiten.
Erfolgreiche Schulungen mit grosser Resonanz
Bereits über 7’500 Fachpersonen haben an unseren Schulungen zu den neuen Tarifstrukturen TARDOC und Ambulanten Pauschalen teilgenommen – ein eindrücklicher Beweis für das hohe Interesse und die Relevanz des Themas. Die Rückmeldungen waren durchwegs positiv: unsere Teilnehmenden schätzen die fundierte, praxisnahe und verständliche Vermittlung des komplexen Themas.
Schulungen nach Bedarf – von der Praxis für die Praxis
Unsere Weiterbildungsformate sind vielfältig:
Diese Kombination garantiert maximalen Praxisbezug und unmittelbaren Nutzen für Ihren Arbeitsalltag.
Hohe Nachfrage – jetzt handeln!
Die Nachfrage nach unseren Schulungen ist enorm – unsere Kapazitäten sind bis Ende des Jahres nahezu ausgeschöpft. Wer sich noch fit machen will für die Einführung des neuen Tarifs, sollte sich daher rasch einen Platz sichern.
Denken Sie bereits heute an die Umsetzung ab 2026
Mit dem Start von TARDOC ist die Arbeit nicht getan. Gerade in der Einführungsphase ist es entscheidend, die erbrachten Leistungen und abgerechneten Tarifpositionen kritisch zu prüfen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis korrekt und vollständig abrechnet und die neuen Potentiale des Tarifs nutzt.
Hier kommt die PraxisExperts AG ins Spiel: Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer Abrechnungen unter dem neuen TARDOC-System und den Ambulanten Pauschalen – kompetent, unabhängig und mit langjähriger Erfahrung.
Sichern Sie sich bereits heute Ihren Platz für eine Überprüfung Ihrer Abrechnung zu Beginn 2026. Profitieren Sie von unserer Expertise – damit Ihre Praxis den Übergang zu TARDOC und den Ambulanten Pauschalen reibungslos meistert.
PraxisExperts AG – Ihr Partner für Tarifsicherheit und Praxisberatung.
Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat beschlossen, dass die Frist zur Beantragung von Besitzstand für TARDOC und Ambulante Pauschale bis zum 15. November 2025 verlängert wird. Ursprünglich war eine Frist bis zum 30. September 2025 vorgesehen.
Zudem prüft derzeit die Geschäftsstelle der OAAT AG eine Härtefallregelung beim Nachweis der erbrachten Leistungen unter TARMED. Weitere Informationen folgen direkt von der OAAT AG in Kürze. Wir halten Sie auf dem laufenden!
Im Vorfeld vor der Inkraftsetzung muss vieles beachtet werden (z.B. Schulung des Personals, IT-Umstellung, Definition der Leistungserfassung) und es bleibt vielfach zu wenig Zeit sich ernsthaft mit den neuen Tarifen auseinanderzusetzen. Dies kann im Nachgang zu vielen Rückweisungen, zu wenig verrechneten Leistungen oder im schlimmsten Fall zu Rückforderungen führen. Es ist deshalb wichtig, dass insbesondere nach der Inkraftsetzung im Jahr 2026 die erbrachten Leistungen und verrechneten Tarifpositionen kritisch hinterfragt und durch ein Tarifexperte überprüft werden. PraxisExperts AG ist dafür genau der richtige Ansprechpartner für Sie!
Sichern Sie sich bereits heute für Anfang 2026 eine Überprüfung Ihrer Abrechnung unter TARDOC und Ambulanten Pauschalen. Im Rahmen eines Audits analysieren wir folgende Aspekte:
Interessiert? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und wir erstellen gerne ein auf Sie abgestimmtes Vorgehen und Angebot.
Die Tarifpartner haben Mitte Juli 2025 beim Bundesrat Anpassungen an TARDOC und Ambulanten Pauschalen beantragt (Version 1.4c). Die Anpassungen sollen - sofern der Bundesrat diesen zustimmt - per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese Anpassungen an beiden Tarifstrukturen sind notwendig, damit eine sachgerechte Anwendung der Tarifstrukturen gewährleistet werden kann.
Die Anpassungen umfassen folgende Themenbereiche:
Dabei ist der 4. und 5. Punkt für eine breite Ärzteschaft relevant. Die ärztlichen Leistung im Bereich der einfachen Wundversorgung (ohne Einbezug komplexer Strukturen) und kleinflächigen Exzisionen sollen über TARDOC-Positionen vergütet werden und nicht wie derzeit in der Version 1.4b über Ambulante Pauschalen. Einen zentralen Punkt betrifft die beantragte Anpassung im Zusammenhang mit der Pathologie: Die Ambulanten Pauschalen sollen für das Jahr 2026 dahingehend angepasst werden, dass eine Abrechnung der pathologischen Leistungen ausserhalb der Ambulanten Pauschalen möglich ist. Das Pathologie-Institut würde also direkt an die Versicherung / Patient abrechnen.
Damit diese wichtigen Anpassungen noch per 1. Januar 2026 in Kraft treten können, benötigt es einen erneuten Bundesratsbeschluss. Dieser wird erst im Spätherbst (Anfang November 2025) erwartet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der OAAT AG.
Es freut uns bekannt zu geben, dass unsere Schulungsunterlagen das Label der FMH «Ambulante Tarife – FMH approved» erhalten haben.
Das Qualitätslabel «Ambulante Tarife – FMH approved» gewährleistet, dass die zertifizierten Schulungsunterlagen gemäss den Zertifizierungskriterien korrekt sind und den Empfehlungen sowie Anwendungshinweisen der FMH entsprechen. Es bietet den Teilnehmenden von Schulungen die Sicherheit, dass die Inhalte der vorgelegten Schulungsunterlagen anhand der festgelegten Zertifizierungskriterien geprüft und von der FMH diesbezüglich als einwandfrei bewertet wurden. Nur Schulungsunterlagen, die diesen Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, erhalten das FMH-Label.
Weitere Informationen zum FMH Label finden Sie hier:
Qualitative Dignitäten definieren, welche Weiterbildungstitel notwendig sind, damit eine bestimmte Tarifposition abgerechnet werden darf. Hinter jeder TARDOC-Position oder Ambulanten Pauschalen sind die vorausgesetzten Weiterbildungstitel hinterlegt. Unter Weiterbildungstitel sind sowohl Facharzttitel, Schwerpunkte wie auch Fähigkeitsausweise zu verstehen. Die Qualitative Dignität pro Tarifposition in TARDOC oder bei der Ambulante Pauschale ist eine Abrechnungsvoraussetzung.
Ein Besitzstand ermöglicht eine Abrechnung einer TARDOC-Position oder einer Pauschale auch dann, wenn man nicht über die vorausgesetzte Abrechnungsberechtigung verfügt. Dies zum Beispiel, weil man bereits seit Einführung von TARMED im Jahr 2004 eine medizinische Leistung eigenverantwortlich erbracht hat oder weil man sich in der Zwischenzeit in der Schweiz niedergelassen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Besitzstand auch für TARDOC-Positionen oder Ambulante Pauschalen beantragt werden:
Die Position, die man in Besitzstand nehmen möchte muss zwischen dem 1.1.2022 und 31.12.2024 regelmässig erbracht (pro Jahr mindestens 5 Mal) und abgerechnet worden sein.
Der Besitzstand ist zeitlich auf maximal 6 Jahre limitiert
Der Besitzstand muss zwischen dem 1. Juli und dem 15. November 2025 bei der OAAT AG beantragt werden
Eine Übersicht über Tarifpositionen, die man grundsätzlich als Besitzstand beantragen kann, finden Sie hier.
Nach dieser Frist kann kein Besitzstand mehr beantragt werden!
Wie weiss ich, ob ich einen Besitzstand anmelden muss?
Der Zugang zur Datenbank ist seit dem 1. Juli 2025 bei der OAAT geöffnet (Link). Pro Antrag für einen Besitzstand wird eine Gebühr von 50 Franken bei der OAAT fällig - dies unabhängig vom Antragsergebnis. Die genehmigten Besitzstände werden auf den Zeitpunkt der Einführung des Tarifsystems den Sozialversicherern für deren Rechnungsprüfung durch die OAAT gemeldet.
Der Bundesrat hat am 30. April 2025 das Genehmigungsgesuch der Tarifpartner genehmigt. Damit lösen TARDOC und Ambulante Pauschalen definitiv den TARMED per 1. Januar 2026 ab. Der Bundesrat genehmigt den Tarifstrukturvertrag zu TARDOC und Ambulante Pauschalen mit zahlreichen Anhängen und Konzepten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Tariforganisation OAAT AG.
PraxisExperts AG bietet zu den neuen Tarifen verschiedene und umfassende Schulungen an. In Zusammenarbeit mit FMH Services bieten wir Seminare zu TARDOC und Ambulante Pauschalen an. Die Seminare können direkt bei FMH Services gebucht werden: FMH Services > Ambulante Tarife: Vertiefter Kurs zu TARDOC und Ambulanten Pauschalen.
Zudem bieten wir auf Basis Ihrer Abrechnungsdaten (TARMED-Mengengerüste und typischen Behandlungen) Simulationen im Vergleich zu TARDOC und den Ambulanten Pauschalen an: Damit Sie wissen, mit welchem Ertrag Sie ab dem Jahr 2026 rechnen können. Ebenfalls helfen wir Ihnen bei der Transcodierung Ihrer Abrechnungsblöcke von TARMED zu TARDOC und den Ambulanten Pauschalen.
Wer die Tarife nicht versteht oder falsch anwendet, riskiert ein ineffizientes Ertragsmanagement oder im schlimmeren Fall ein Wirtschaftlichkeitsverfahren mit hohen Rückforderungen. Generell ist es wie überall: mit präventiven Massnahmen und einer korrekten Tarifanwendung kann man Rückforderungen im Vorfeld verhindern. Prävention ist kostengünstiger als die Behandlung von Folgekosten. Die Krankenversicherer haben den gesetzlichen Auftrag die Leistungserbringung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Dazu wenden die Versicherer verschiedene Methoden an:
Statistische Methode nach Art. 56 Abs. 6 KVGDas Krankenversicherungsgesetz sieht in Artikel 56 Abs. 6 KVG vor, dass die Leistungserbringer mit den Kostenträgern eine Methode vereinbaren, welche eine statistische Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Dazu haben FMH, curafutura und santésuisse einen Vertrag abgeschlossen, welche die zweistufige Regressionsmethode als statistische Screening-Methode vorsieht. Diese Screening-Methode identifiziert ärztliche Leistungserbringer, die unter Berücksichtigung bestimmter Parameter (Alter, Geschlecht, Ort der Leistungserbringung, Pharmaceutical Cost Groups, Spitalaufenthalt im Vorjahr, tiefe/hohe Franchise) und im Vergleich eines Referenzkollektivs statistisch auffällige Kosten haben.
Die Methode vergleicht also unter Berücksichtigung der Patientenmorbidität den durch die Methode berechneten Indexwert mit dem Vergleichskollektiv. Dabei ist das Vergleichskollektiv dieselbe Facharztgruppe. Es vergleicht die Durchschnittskosten, nicht die Anwendung der Tarifpositionen. Ist der berechnete Indexwert grösser als 130 gilt man als statistisch auffällig. In einer anschliessenden Einzelfallprüfung muss dann unter Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten die Wirtschaftlichkeit analysiert werden. Eine allfällige Rückforderung wird auf Basis des Index-Wertes berechnet.
Weitere Informationen zum Vertrag und der Methodik finden Sie auf der Website der FMH.
PraxisExperts AG hat eine hohe Expertise im Bereich der Methode, der Abläufe im Wirtschaftlichkeitsverfahren und den verwendeten Datengrundlagen. Ebenso können wir betroffene Ärztinnen und Ärzte beraten, unterstützen und gemeinsam Argumente in einem Wirtschaftlichkeitsverfahren zusammentragen. Ebenso zeigen wir Ärztinnen und Ärzte wie sie ein Wirtschaftlichkeitsverfahren präventiv vermeiden können und geben in unserem Webinar interessante Einblicke, Informationen und Hilfsmittel.
Tarifcontrolling
Ergänzend zur statistischen Methode können grössere Krankenversicherer oder santésuisse ein Tarifcontrolling durchführen. Auslöser können neben der eigenen Analyse durch Krankenversicherer resp. durch santésuisse auch Meldungen von Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitenden oder Patientinnen und Patienten sein.
Dabei umfasst das Tarifcontrolling viele Aspekte. Vergleich von Positionspattern im Vergleich mit den Facharztkolleginnen und Kollegen. Aber auch die Kontrolle von Regelverletzungen und fehlende Abrechnungsberechtigung (Dignität) fallen unter das Tarifcontrolling.
Auch einem Verfahren im Tarifcontrolling kann man mit präventiven Analysen und einer korrekten Abrechnung der Leistungen begegnen. PraxisExperts AG hilft Ihnen dabei gerne.
Einzelfallprüfung
Die Einzelfallprüfung sollte eigentlich der Standard sein. Anhand der an die Krankenversicherung gesendete Rechnung wird kontrolliert ob diese formal korrekt ist, die Abrechnungsregeln eingehalten wurden und die Pflichtigkeit der Leistungen gegeben ist. Die Bezahlung der Rechnung durch den Krankenversicherer heisst demnach nicht, dass der Krankenversicherer die Wirtschaftlichkeit der Leistungen akzeptiert hat. Rückforderungen auf Basis des Tarifcontrollings oder der Screening-Methode sind immer noch möglich.
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