Häufige Fragen (FAQ) zu TARDOC
1. Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
Die Tarifpartner haben am 5. November 2024 ein gemeinsames Genehmigungsgesuch beim Bundesrat bestehend aus einem Tarifstrukturvertrag über TARDOC und Ambulante Pauschalen eingereicht. Der Bundesrat hat am 30. April 2025 dieses Gesuch genehmigt und damit festgelegt, dass der TARMED per 1. Januar 2026 durch TARDOC und Ambulante Pauschalen abgelöst wird.
2. Wann wird TARDOC in Kraft treten?
Der Bundesrat hat mit dem Entscheid vom 30. April 2025 festgelegt, dass der TARMED per 1.1.2026 durch TARDOC und Ambulante Pauschalen abgelöst wird.
3. Wie lange kann ich noch TARMED Leistungen abrechnen?
Relevant für die Anwendung der neuen Tarife TARDOC und Ambulante Pauschalen ist das Leistungserbringungsdatum: Erbrachte Leistungen bis und mit 31. Dezember 2025 werden über TARMED abgerechnet, auch wenn die Fakturierung im Jahr 2026 erfolgt. Für Leistungen ab dem 1. Januar 2026 muss zwingend TARDOC oder Ambulante Pauschalen angewendet werden,
4. Wo kann ich mich über TARDOC und die Ambulanten Pauschalen informieren?
Sie finden den Tarifstrukturvertrag inkl. sämtliche relevanten Unterlagen zu TARDOC und Ambulanten Pauschalen auf der Webseite der gemeinsamen Tariforganisation OAAT AG. Den vollständigen Leistungskatalog finden Sie im Tarifbrowser der FMH.
5. Welche Leistungen werden über Ambulante Pauschalen vergütet?
Der Leistungskatalog ambulante Arzttarife (kurz LKAAT) enthält alle TARDOC-Positionen (mit TARDOC-Ziffern) und die Triggerleistungen, welche eine Ambulante Pauschale auslösen. Der LKAAT bildet somit sämtliche ambulanten Leistungen ab, die entweder durch Pauschalen oder TARDOC abgerechnet werden können. Ambulante Behandlungen, welche Leistungen mit Triggerpositionen im LKAAT enthalten, werden ausschliesslich über den Patientenpauschaltarif abgerechnet. Das Genehmigungspaket umfasst 315 Ambulante Pauschalen. Darunter sind insbesondere sämtliche OP-Leistungen zu finden. Der TARDOC wurde um diejenigen Tarifpositionen bereinigt, die neu vollständig über Pauschalen abgerechnet werden.
6. Welche Leistungen sind in den Pauschalen inkludiert?
Jegliche Kombination des Patientenpauschaltarifs mit dem TARDOC und anderen ambulant ärztlichen Tarifen innerhalb einer ambulanten Behandlung ist ausgeschlossen. Ambulante Behandlungen, bei dem mindestens eine Triggerposition erfasst wurde, werden über ambulante Pauschalen vergütet.
Sämtliche Leistungen, die an diesem Tag erbracht wurden, werden durch die Pauschale vergütet und können nicht separat in Rechnung gestellt werden (inkludiert). Darunter fallen:
Der Pauschale sind Leistungen zugeordnet: Leistungen in Abwesenheit bis 30 Tage nach dem Patientenkontakt (sofern kein anschliessender Patientenkontakt an einem anderen Tag stattgefunden hat) Laborleistungen, die aufgrund der Pauschale ausgelöst wurden.
7. Wo finde ich eine Übersicht über den TARDOC und Ambulanten Pauschalen?
Eine Übersicht über TARDOC-Leistungen und Ambulante Pauschalen finde Sie hier:
8. Wie weiss ich, welche medizinischen Leistungen über welche Pauschalen vergütet werden?
Die Triggerleistungen sind im Leistungskatalog (Tarifbrowser der FMH). Die Triggerleistungen erkennt man an der Bezeichnung: Sie fangen alle mit dem Buchstaben «C» und einer 2-stelligen Nummer an, Beispiel: C00.BA.0030.
Wichtig ist, dass Sie nicht direkt die Pauschalen auswählen können, sondern die Triggerleistungen und die ICD-10-Diagnose steuern über das Praxisinformationssystem die richtige Pauschale an.
9. Wie wird eine Ambulante Pauschale zugwiesen?
Neben der Triggerposition aus dem LKAAT muss eine Diagnose erfasst werden. Es wird nur eine Diagnose (ICD-10-GM) erfasst (Hauptdiagnose), welche den grössten Aufwand verursacht hat / Hauptanlass des Patientenkontakts war. Das Praxisinformationssystem steuert dann die richtige Pauschale an.
10. Wie erkenne ich, welche ärztlichen Leistungen künftig über TARDOC und welche über Ambulante Pauschalen vergütet werden?
Den vollständigen Leistungskatalog mit TARDOC-Leistungen und Triggerleistungen, welche eine Ambulante Pauschalen auslösen, finden Sie im Tarifbrowser der FMH.
Sie können auch anhand der TARMED-Leistungen prüfen, ob eine bestimmte medizinische Leistung künftig über eine Pauschale abgegolten wird. Mit der sogenannten Triggerliste (TARMED) sehen Sie TARMED-Positionen, die künftig über Ambulante Pauschalen vergütet werden.
11. Was bedeutet es, wenn Leistungen, die ich erbringe, künftig über Ambulante Pauschalen vergütet werden?
Sämtliche Leistungen, die an diesem Tag erbracht wurden, werden durch die Pauschale vergütet und können nicht separat in Rechnung gestellt werden (inkludiert). Darunter fallen:
Die Ambulanten Pauschalen werden durch das Praxisinformationssystem anhand der erfassten Triggerpositionen und ICD-10-Diagnose zugewiesen. Die Ambulanten Pauschalen sind in Taxpunkten bewertet und werden mit dem gleichen Taxpunktwert multipliziert wie derjenige von TARDOC-Leistungen.
12. Wie erhalte ich eine Schulung zu TARDOC und Ambulanten Pauschalen?
PraxisExpert AG empfiehlt sich zuallererst einen Überblick über das neue Tarifsystem TARDOC und Ambulante Pauschalen zu verschaffen. Hierfür eignen sich insbesondere unsere Webinare oder die durch PraxisExperts AG durchgeführten Seminare der FMH Services.
Desweiteren eignen sich praxisspezifische Schulungen, die wir in Ihren Räumlichkeiten durchführen und damit ihre individuellen Fragen bestmöglich behandeln können.
13. Gibt es unter TARDOC / Ambulanten Pauschalen noch Spartenanerkennungen?
Ja, gibt es. Unter TARMED war ein umfangreiches Spartenanerkennungskonzept definiert. Man musste über eine Anerkennung verfügen, damit man Tarifpositionen bestimmter Sparten (z.B. OP-Leistungen) abrechnen durfte. Bestehende TARMED-Spartenanerkennungen verlieren ihre Gültigkeit mit der Inkraftsetzung von TARDOC / Ambulanten Pauschalen.
Unter TARDOC und Ambulanten Pauschalen wurden die Anzahl Spartenanerkennungen drastisch reduziert. Es gibt keine Anerkennung von ambulanten OP-Sälen oder im Bereich Radiologie.
Es gibt nur noch zwei Anerkennungssparten:
Weitere Informationen können Sie dem Anhang G des Tarifstrukturvertrages entnehmen.
14. Welche Taxpunktwerte kommen zur Anwendung im Jahr 2026?
Der Bundesrat hat in seiner Teilgenehmigung gefordert, dass die heute angewendeten Taxpunktwerte unter TARMED auch zum Start von TARDOC und Ambulanten Pauschalen gelten sollen. Die Kantonsregierungen werden sich mit grosser Wahrscheinlichkeit an diese Vorgabe des Bundesrates halten. Die jeweiligen Kantonsregierungen müssen die Taxpunkwerte auch für TARDOC / Ambulante Pauschalen genehmigen resp. Festlegen. Man kann daher davon ausgehen, dass die im Jahr 2025 angewendeten Taxpunktwerte auch für den Startzeitpunkt 1. Januar 2026 gelten (sowohl für TARDOC wie auch für Ambulante Pauschalen).
TARDOC ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft!
Der Bundesrat hat am 30. April 2025 das Gesuch der Tarifpartner genehmigt! Damit traten per 1. Januar 2026 TARDOC und Ambulante Pauschalen in Kraft und lösten damit den veralteten TARMED ab.
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